
Amt für Soziales und Integration
Das Amt für Soziales und Integration bietet ein breites Leistungsspektrum von der Eingliederungshilfe für Menschen jeden Alters mit Behinderungen über Leistungen im Bereich Hilfe zur Pflege bis hin zu Leistungen in verschiedenen Lebenslagen, zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt für Beschäftige in Werkstätten für behinderte Menschen oder Übernahme von Bestattungskosten.
Wesentliche Aufgaben
- Blindenhilfe / Blindengeld
- Hilfe zur Pflege (ambulant und in Einrichtungen)
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Heimaufsicht
- Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Nds. Pflegegesetz
- Betreuungsrecht
- Beratung in Fragen des sozialen Wohnungsbaus, des Ausstellens von Wohnberechtigungsscheinen oder der Förderung von Wohnungseigentumsmaßnahmen
- Sozialhilfeleistungen
Sachgebiete
- Grundsicherung, Integration und sonstige Hilfen (SG 50.1)
- Eingliederungshilfe (SG 50.2)
- Senioren und Betreuung (SG 50.3)
Sprechzeiten:
- mit und ohne Terminabsprachen -
Trotz Internet, Schriftverkehr und Telefon – manche Angelegenheiten regeln Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit uns. Wir nehmen uns gern die Zeit für Sie, bitten Sie jedoch, möglichst im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren:
| Montag-Freitag: | 08:30-12:30 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich: | 14:30-17:00 Uhr |